HAUSORDNUNG
MITTAGSRUHE UND ÖFFNUNGSZEITEN
• Während der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und von 23.30 bis 7 sind die Schranken geschlossen und es ist verboten Autozufahren. Ausnahmen könnten bei Gelegenheit von Sonderereignisse gemacht werden, in diesem Fall könnte die Öffnungzeit bis max. 24 Uhr ändern.
FAHRZEUGEN UND PERSONEN ZUTRITT UND STELLPLATZFÜHRUNG
• Nach dem artikel 109 von dem italienischen Gesetz über Sicherheit T.U.L.P.S. ist der Zutritt zum Camping Village nur nach dem Abgeben von einem gültigen Reisepass oder Personalausweis für die polizeiliche Anmeldung erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zum Campingplatz.
Die Gäste sind dazu eingeladen sich würdevoll zu verhalten um das ruhige Zusammenleben
leichter zu machen. Die Kunden sind für Ihre eigene Besucher und Gäste verantwörtlich.
Der Zutritt von Leuten auf Besuch ist möglich nur mit dem Abgeben von einem gültigen Reisepass oder Personalausweis beim Rezeption. Der Besuch ist nach dem Tagestarif gebührenpflichtig.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
Der Zutritt ist nur für ein Auto pro Platz oder Wohneinheit möglich. Das Auto muß im Stellplatz oder in dem entsprechenden Parkplatz des Hauses geparkt werden. Der Zutritt von dem zweiten Auto ist nicht einmal um ein-auszuladen möglich.
Motorroller dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Kennzeichen-, Versicherungs- und
Helmpflicht usw.) verkehren.
Man muß unbedingt innerhalb der Grenzen des Stellplatzes bleiben.
Das Auto/Zelt waschen ist nur beim Camperservice möglich und es ist auf dem Platz streng verboten.
Die Kosten für den Stellplatz werden auch für die Nächte berechnet, in denen kein Mitglied der Gruppe auf dem Platz anwesend ist.
AUFBAU VON ZELTEN UND AUSSTATTUNGEN
• Die Gäste sin dazu eingeladen keine Blau/Rot/ Gelbe Zelte oder Planen zu benutzen aber nur Töne die mit der Vegetiation passen.
Einfriedigung vom Stellplatz mit Planen oder Netze sind nicht erlaubt. Die Zelte oder Planen müssen
am Wohnwagen stark befestigt sein. Es ist möglich Schnüre oder Leinen jeder Art an den Bäumen zu
befestigen nur mit einergeiegneten Gummidichtun.
Das Personal wird die nicht geigneten Schnüre beseitigen. Aus Sicherheitsgrunde müssen Wohnwagen Wohnmobil, im Notfall, in jedem Moment leicht zu bewegen sein. Es ist nur eine Gasflasche, laut Gesetz, pro Platz erlaubt.
Es ist obligatorisch einen Handfeuerlöscher zu haben. Es ist verboten brennende Feuer, Insektenkertzen, und ähnliches, unbewacht zu verlassen. Die elektr. Installationen
auf den Stellplätzen sind mit 4 Ampère abgesichert und sind für den Anschluss von Geräten mit
niedrigen Wattzahlen ausgelegt.
Den Stromanschluss bekommen nur Benutzer mit Steckern CEE, die den Eu-Bestimmungen entsprechen (CEI 64-8/7 art. 708.4). Nur unversehrte Kabel sind erlaubt. Der Besitzer ist für eigene elektrische Installationen haftpflichtig und strafrechtlich verantwortlich. Die Direktion haftet nicht für den Schaden, den von nicht beabsichtigten Mangel an Stromversorgung verursacht werden könnten. Die Gäste müssen in die Räumungplanen Einsicht nehmen, die in verschiedenen Punkten des Campingplatzes angeschlangen sind.
Die Beschädigung oder Diebstahl von Sicherheitseinrichtungen: Feuerlöscher, Hydrant usw,
ist strafrechtlich verfolgbar nach dem italienischen Gesetz D.P.R. 81/2008.
TIERE
• Die Hunde müssen an der Leine (und mit einem Maulkorb, falls für die Rasse nach dem Gesetz
vorgeschrieben ist) geführt werden. Die Hunde sind im Schwimmbad und am Strand nicht erlaubt.
Die Tiere müssen für ihre täglichen Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes gebracht werden.
Die Hundeinhaber müssen die Abfallsäcke benutzen, die sie bei den Dog Abfallkörbe finden können.
Die Inhaber sind für Ihre Tiere verantwortlich im Falle von Schäden an Sachen und Verletzungen
von Personen. Ein regelmässiger Impfschein ist erforderlich.
STRAND
• Das Tor am Strand wird um 7.00 geöffnet und um 24.00 Uhr geschlossen. Bis 2.00 Uhr wird es jede
30 Minuten geöffnet um den Wiedereintritt von den Gästen aus dem Strand zu erlauben. Sonnenschirmen und Liege sind beim Bar am Strand zu mieten. Eigene Liegestühle und Liegen
sind am Gebührenpflichtigerm Strand verboten. Im Preis von der Unterkunft ist 1 Sonnenschirm und 1 Liegestuhl inbegriffen.
Die freie Seite des Strandes darf man mit eigenen Einrichtungen besetzen, vor dem Sonnenuntergang muß man aber die Einrichtungen wegnehmen. Hunde sind am Strand verboten.
SPIELPARK UND SPIELPLATZ
• Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zum Spielpark, Schwimmbad, Turnhalle und Spielplatz.
Die Benutzung der Einrichtungen, der Spiele, oder ähnlichen, geschieht auf eigene Gefahr.
SCHWIMMBAD
• Fuer das Betreten des Schwimmbades ist ein Jeton erforderlich. Dem Bademeister faellt die
Aufgabe zu, die Unversehrtheit der Gaeste innerhalb der Schwimmbecken zu beschuetzen. In Folge von ungehoeringem oder gefaehrlichem Verhalten, ist der Bademeister von der Direktion berechtigt, die Uebertreter aus dem Schwimmbad zu entfernen die Jeton wegzunehmen und zur Direktion zu melden.
• Ein anständiges und respektvolles Verhalten ist erforderlich.
• Duschen obligatorisch.
• Es ist verboten Shampoo und Duschmittel zu
verwenden.
• Das Springen und das Rennen sind strengstens verboten.
• Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
• Das Mitbringen von Ballen ist verboten.
• Rauchen und Essen ist am Beckenrand verboten.
• Getränken in Glasverpackungen sind im gesamten Poolbereich verboten.
• Kinder unter 12 Jahren sind nur in Begleitung Eltern zugelassen, die auf die Kinder aufpassen müssen.
• Der Zutritt zur Badezone ist nur mit Badeschuhen erlaubt.
• Es ist verboten dass die Kinder ohne Badenhosen ins Schwimmbad gehen.
• Bebe’ muessen Badewindeln tragen.
• Das Schwimmbad ist von 13 bis 15 und ein Morgen pro Woche für Wasserbehandlung geschlossen
DIE NICHTBEACHTUNG DER HAUSORDNUNG BERECHTIGT DIE DIREKTION DEN ZUTRITT ZUM CAMPING AN DEN UEBERTRETERN ZU VERWEIGERN